Technische Energiegutachten sind Grundlage und geben Sicherheit
Technische Energiegutachten basieren auf einem ganzheitlichen Ansatz bei der Ermittlung des realen Energiebedarfs und/oder Überprüfung der effizienten Energieverwendung in Gebäuden, Betriebs-stätten, Liegenschaften, gebäudetechnischen Anlagen.
Ganzheitlicher Ansatz bedeutet hier, Einbezug aller zur Energieeffizienz relevanten Einflussfaktoren, wie Gebäudeart, -Lage, -Speicherkapazität, -Nutzung, Anlagentechnik sowie integrierte, instationäre, zeit- und nutzungsbedingte energetische Prozessverläufe beachten und einbeziehen. Technische Energiegutachten sind i.d.R. die Feinanalysen. Es kann die Grobanalyse und/oder "Initialberatung" vorgeschaltet werden.
Der Leistungsbedarf in vorgenannten Objekten lässt sich durch Berechnungsverfahren nach DIN (z.B. 4701-10/18599/12831) oder anderen Berechnungsgrundlagen ermitteln.
Der reale Leistungsbedarf in vorgenannten Objekten lässt sich grundsätzlich durch folgende zwei Vorgehensweisen
ermitteln:
- sich empirisch herantasten,
- Mess- und Auswertungsmethoden, welche den ganzheitlichen Ansatz
beinhalten.
Technische Energiegutachten sind messwertgestützt, d.h. sie werden ausschließlich auf Basis von speziellen, anerkannten Mess- und Auswertungs-Methoden erstellt. Sie entsprechen dem Stand der Technik und haben im Gegensatz zu Berechnungsverfahren eine qualifizierte Aussagekraft,
weil sie...
- von Hochschulingenieuren der Fachrichtung Technisch Gebäude-Ausrüstung, Versorgungstechnik
mit Zusatzqualifizierung erstellt werden; in Gewerbe und Industrie durch Verfahrens-Ingenieuren;
- mittels bewährter, anerkannter Methoden sowie geeigneten, hochwertigen Mess-Ausrüstungen
die Zahlen, Daten, Fakten der energetischen Zustands-Situation in mittleren/größeren
Gebäuden, Betriebsstätten, Liegenschaften sowie gebäudetechnischen Anlagen erfassen;
- mittels speziell entwickelter Software Auswertungen, Bewertungen der Zahlen, Daten, Fakten
energetische Einsparpotentiale ermitteln und abgesicherte Prognosen erstellen;
- Auswertungen als Basis nehmen und zusätzlich Plausibilitätsüberprüfungen nach einschlägigen
Berechnungsverfahren und Erfahrungswerten beinhalten;
- Grundlagen darstellen zur Entwicklung, Anpassung, Zielstellung für energetische Prozesse in
Gebäuden, Betriebsstätten, Liegenschaften bei anstehenden Optimierungen/Sanierungen;
- die geeignete Basis liefern zur Erstellung des Pflichtenheftes zur Errichtung von
Hard- und Software zum Energiemanagement;
- Orientierung geben für das Energie-Prozess-Controlling (Monitoring);
- über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Regeln / Richtlinien für
Energiemanagement
von AMEV, DIN, DVGW, GEFMA, VDI, VDMA u.a. beachten und einbeziehen können;
- für Energiebeauftragte, Energiemanager, FM-Dienstleister übersichtliche Orientierungshilfen
und
abgesicherte Entscheidungsgrundlagen darstellen zum Erreichen der Energieeffizienz;
- als Nachweis über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten dienen;
- aufgrund der vorgenannten Regeln und Bedingungen Gutachten mit Gütesiegel ergeben.
© E. Krifft, Stand 30.11.2012